3 Tage: Antik- Trödel- & Sammlermarkt in Putbus / Insel Rügen Marstall im Schlosspark
Besucher: 10 - 18 Uhr
Eintritt: 2,50 €
Die Halle ist in 2 Bereiche gegliedert.:
- Antiquitäten & Sammeln
- Trödelmarkt
Für alle Bereiche:
Die Ausstellungshalle ist Nachts durch unseren Wachdienst gesichert
Standstrom 10 €
Standpreise: Trödelbereich
Imbiss auf Anfrage.
Standgröße ab 3 lfd. Frontmeter, Standtiefe 2m pro Tag
Reihenstand..9,-€
Eckstand.....10,-€ (ab 4m)
Kopfstand....10,- € (ab 10m )
Wandstand..12,-€
Neuware und Propaganda: 25 €
Grundgebühr pro Stand 5 € (Enfällt bei Onlinebuchung und Überweisung)
Standpreise: Antikbereich & Sammeln
mit Stellwand 45 € pro Frontmeter für 3 Tage (Standtiefe 2m)
Bitte Extra bestellen:
Strom: ................10 €
Standmiete enthält keine MwSt!
Donnerstagsaufbau: 14 Uhr - 17 Uhr
Die Halle ist nicht befahrbar
Händlereinlaß:
Freitag: 9.00 Uhr
Sonnabend und Sonntag 9.30 Uhr
Teilnahmebedingungen der NOBIS GmbH & Co. KG
für Marktveranstaltungen
Für Nachtflohmärkte gilt: gewerbliche Anbieter müssen im Besitz einer Reisegewerbekarte sein
Bitte beachten Sie die aktuellen Änderungen in diesen Teilnahmebedingungen!
1. Zulassung u. Standpreise:
Zugelassen sind Antiquitäten, Gebrauchtwaren und Sammlerdinge. Verkaufsverbot besteht für Lebensmittel, Waffen, Munition, lebende Tiere und Artikel die gegen das Artenschutzgesetz verstoßen sowie pornographische Angebote jeglicher Art. Es besteht generelles Handelsverbot für Artikel, die der Verherrlichung und Propaganda nationalsozialistischen und / oder rassistischen Gedankengutes dienen oder dies beinhalten. Es ist verboten verfassungsfeindliche Symbole zur Schau zu stellen, dabei wird ausdrücklich auf die Einhaltung von § 86a StGB hingewiesen. Es ist ebenfalls verboten Waren zu handeln die gegen das Urheberrecht verstoßen oder den Verdacht von Hehlerware erwecken. Musikabspielungen am Stand sind grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht zur Vorführung von Geräten, anderenfalls muss der Standinhaber dies bei der GEMA anmelden. Imbiss auf Anfrage.
Standmiete für Trödel: lfd. Meter Mittelstand 9,-€, Eckstand 10,-€, Wandstand 12,-€ (gilt nicht für Potsdam, Bad Elster u. Neuruppin)
Antik- u. Sammlerbereich: (2-Tagesmärkte) 30,-€ pro Meter für 2 Tage/ Potsdam 45,-€, auf Wunsch mit Stellwand. Standtiefe 2m,
Trödelbereich: Eintagesbuchungen sind ab Mittwoch vor der Veranstaltung (ab 12 Uhr) teilweise möglich, Standgebühr pro Meter 15 €, die Standvariante ist nicht wählbar. Das Anbieten von hochwertigen Artikeln wie zum Beispiel Schmuck und Münzen (Edelmetalle: z.B. Gold und Silber) ist ausschließlich im Antik- und Sammlerbereich erlaubt. Mindeststandgröße 3m.
Stornierung: Eine bestätigte Standbuchung ist verbindlich. Kostenfreie Stornierung sind ausgeschlossen. Eine Erstattung bezahlter Standgebühren auf Grund einer Stornierung erfolgt nicht.
2. Bezahlung:
Nach erfolgter Reservierungsanfrage bekommen Sie in der Regel eine Buchungsbestätigung, die angegebene Standmiete ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen, allerdings bei kurzfristigen Buchungen bis spätestens Dienstag vor der Veranstaltung. Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Rechnung per Mail. Nicht termingerecht bezahlte Standplätze werden storniert und gehen ins Online-Angebot zurück.
Bankverbindung / Kontoinhaber: NOBIS GmbH & Co. KG
Konto: 752163603 Postbank Frankfurt
IBAN: DE75500100600752163603 BIC: PBNKDEFF
Bitte geben Sie als Zahlungsgrund an: den Begriff Standmiete sowie Datum und Ort der Veranstaltung und den Ausstellernamen unter dem Sie gebucht haben!
3. Auf- u. Abbauzeiten/ Öffnungszeiten:
Vorgebuchte Händler werden ab 14.00 Uhr (Nachtflohmärkte) / 9.00 Uhr (Tagesmärkte) eingelassen und eingewiesen. Die Stände sind namentlich eingetragen und müssen bis 1 Stunde vor Besuchereinlass eingenommen sein. Die Hallen sind zum Be- und Entladen nicht befahrbar (außer MESSE DRESDEN). Das Fahrzeug ist vor der Halle unverzüglich auszuladen und danach sofort zum Parkplatz zu fahren. Ab 21.30 Uhr (Nachtflohmärkte) bzw. 17.30 Uhr (Tagesmärkte) dürfen die Fahrzeuge zum Beladen geholt werden. Früheres Einpacken ist nicht erlaubt, bei Verstoß gilt eine Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Standgebühr als vereinbart. Den Weisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Abbau muss bis 23 Uhr (Nachtflohmärkte) bzw. 21 Uhr (Tagesmärkte) beendet sein.
4. Stände:
Die eingezeichneten Standbegrenzungen sind einzuhalten, die Standtiefe beträgt 2m. Feuerlöscher/Brandmeldeanlagen und Notausgänge sind grundsätzlich frei zu halten. Jeder Händler ist verpflichtet seine Standfläche besenrein, d. h. ohne Müll zu hinterlassen. Das Ablagern von Abfällen in der Halle, den Toiletten oder im Freigelände ist ausdrücklich verboten! (Auch Kleinmüll ist mit zu nehmen, es stehen keine Behälter zur Verfügung!)
Bei Zuwiderhandlung werden die gewerblichen Entsorgungskosten auf den Verursacher umgelegt und es wird Marktverbot erteilt!
5. Änderung:
Bei Ereignissen und Umständen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann eine Veranstaltung abgesagt werden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung und ein planmäßiger Ablauf nicht gewährleistet werden kann. Wird eine Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht außer der Erstattung bereits gezahlter Standmiete kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Bei Verkürzung infolge höherer Gewalt, oder behördlicher Anordnung ist die Standmiete voll zu zahlen. Alle Termine gelten vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung.
6. Werbung:
Werbung aller Art ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger Erlaubnis des Veranstalters, und auch dann nur innerhalb des gemieteten Standbereiches erlaubt.
7. Hausrecht:
Der Veranstalter übt das Hausrecht im Veranstaltungsbereich aus, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Er ist berechtigt Personen ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen. Ortspolizeiliche Vorschriften bleiben davon unberührt und sind einzuhalten.
8. Salvatorische Klausel:
Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist oder wird, oder sich darin eine Lücke befindet, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
Stand November 2019
Veranstalter: NOBIS Verlags- u. Veranstaltungs GmbH & Co. KG
Elbufer 16
01665 Diera-Zehren
www.NOBIS24.com
email: info@nobis24.com